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AI Act: Fachgremien der Gesellschaft für Informatik beziehen Stellung

Heute, am 1. August, tritt der EU AI Act in Kraft und schafft eine verbindliche Regelung für die Entwicklung und den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Mit Positionspapieren ordnen der Fachbereich Künstliche Intelligenz sowie die Fachgruppe Informatik und Ethik der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) den Rechtsakt ein und beziehen Stellung zur erwarteten Wirksamkeit und kritischen Punkten. Auch weitere Gremien der GI erarbeiten aktuell Positionen.

Auszug aus der Pressmitteilung was den geplanten Artikel unserer Fachgruppe betrifft:

Das entstehende Positionspapier der Fachgruppe Frauen und Informatik beispielsweise beleuchtet die Auswirkungen des AI Acts in Bezug auf Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und geschlechterbezogenen Diskriminierung. Dazu die stellvertretende Sprecherin Katharina Best: „Die KI-Verordnung proklamiert Grundprinzipien, hält sich aber nicht daran. KI-Modelle basieren auf Lerndaten, die notwendigerweise Daten aus der Vergangenheit sind. Damit besteht die Gefahr, vergangene Verhältnisse auf sich wandelnde Rollenverständnisse und Arbeits- sowie Lebenswelten zu manifestieren. Die Wege, über die aus den Datensätzen diskriminierende Schritte entstehen, sind aufgrund des Black-Box-Charakters der Modelle nicht vorhersehbar. Daten die für einen bestimmten Zweck, zum Beispiel auch unter einem gemeinnützigen Aspekt, erhoben wurden, können zum Training von Modellen verwendet werden, die in einer anderen Anwendungsdomäne eventuell diskriminierende Ergebnisse liefern.“

Die gesamte Pressemitteilung findet sich hier.